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Grant FAQs
FAQs zu Förderbeiträgen
Alle, die direkt am Artenschutz beteiligt sind. Zuschüsse können jedoch nur an eingetragene Wohltätigkeitsorganisationen (gemeinnützige Organisationen) ausgezahlt werden, daher muss der Antragsteller mit einer solchen Einrichtung verbunden sein bzw. mit ihr zusammenarbeiten.
Ja. Um eine maximale Wirkung zu erzielen, priorisieren wir jedoch Arten mit einem hohen EDGE-Score, Lebensräume in Biodiversitäts-, Endemie- und/oder EDGE-Hotspots und hohe Bedrohungsstufen ohne angemessene Schutzmassnahmen.
Wir vergeben in der Regel kleine, aber potentiell wiederholbare „Startkapital“-Zuschüsse zwischen CHF/USD 3.000 und 10.000 pro Projekt und Jahr. Wenn Sie sich auf Ihre wichtigsten (dringenden und/oder kritischen) Bedürfnisse konzentrieren und ein entsprechendes Gesamtbudget vorlegen, ist die Wahrscheinlichkeit grösser, dass Ihr Antrag genehmigt wird, als wenn Sie einen vage definierten Höchstbetrag beantragen. Anträge auf höhere Zuschüsse können unter Umständen auf Aufforderung des Vorstandes berücksichtigt werden.
Ja. Unser Ziel ist wirksamer Artenschutz, daher kann ein Projekt im Laufe der Zeit mehrere Förderungen erhalten. Die Ergebnisse und Berichte der vorangegangenen Zuschussmassnahmen beeinflussen die Entscheidung.
Zu beachten: zwar halten wir eine langfristige Projektförderung für optimal, doch wollen wir uns nicht auf eine kleine, unveränderliche Gruppe von Projekten festlegen. Auch wenn wir ein Projekt möglicherweise wiederholt unterstützen: der enorme Bedarf für die Erhaltung wichtiger Arten aus vielen Kladen und Lebensräumen weltweit führt höchstwahrscheinlich dazu, dass wir uns irgendwann neuen Schutzzielen zuwenden.
Bei der Entscheidung, welche erfolgreichen Projekte wir weiterhin unterstützen, verfolgen wir einen „darwinistischen Ansatz“, der darauf abzielt, die wichtigsten und/oder dringendsten vorgeschlagenen Projekte zu fördern. Wir prüfen und priorisieren daher alle Projektanträge im Kontext konkurrierender Förderkandidaten, ob bereits eingereicht oder neu gestellt.
Im Allgemeinen neigen wir dazu, bei Erstanträgen höhere Zuschüsse zu gewähren, damit zentrale Aktivitäten in Angriff genommen werden können.
Folgeanträge von Empfängern, die bereits Fördermittel erhalten haben und praktischen Artenschutz durchführen, erhalten in der Regel geringere Zuschüsse, da wir davon ausgehen, dass die Folgekosten im Vergleich zum Programmstart geringer ausfallen.
Jederzeit. Die Anträge werden jedoch in fix eingeplanten Sitzungen geprüft, die in der Regel im Quartal 2 (Einsendeschluss 15. April) und Quartal 4 (Einsendeschluss 15. Oktober) stattfinden. Die Auswahl ist sehr wettbewerbsintensiv, reichen Sie Ihre Bewerbung daher bitte rechtzeitig vor Ablauf der Frist ein. Spät eingereichte Anträge werden auf die nächste Stipendienprüfung verschoben.
Verspätet eingehende Bewerbungen werden automatisch in der nächsten Runde berücksichtigt.
Innerhalb von 1-2 Monaten nach der Einreichung, d. h.
- in der Regel im Quartal 2 für die Einreichungsfrist am 15. April.
- in der Regel im Quartal 4 für die Einreichungsfrist am 15. Oktober.
Ja, aber nur im Rahmen eines Arterhaltungsbudgets und nur für Aktivitäten, die für das Ergebnis des Projekts entscheidend sind.
Ja, jedoch nur als Teil eines Artenschutz-Budgets und nur für Aktivitäten, die für das Projektergebnis kritisch sind.
Vorzugsweise, aber nicht unbedingt; unser Hauptkriterium ist, ob die Aktivität für den Erfolg der Arterhaltung entscheidend ist.
Ja, aber Sie müssen andere Finanzierungsquellen und Finanzierungsbeträge angeben.
Ja.
Nein. Entscheidungen über die Finanzierung liegen im Ermessen des Vorstands und basieren auf einer gründlichen Prüfung auf Relevanz für die Ziele von 1wild sowie einer Priorisierung aller eingegangenen Anträge.
Wir geben zwar Feedback, aus Effizienzgründen werden wir jedoch keine detaillierten Gründe dafür nennen, warum wir einen Zuschuss oder einen Teil eines beantragten Zuschusses nicht gewähren. Zwar ist der Naturschutzbedarf enorm, doch die Mittel von 1wild sind begrenzt, was uns zu einer strengen Priorisierung zwingt.
Ja. Dies ist eine Voraussetzung für den Erhalt jeglicher Finanzierung. Die Voraussetzungen werden den erfolgreichen Bewerbern mitgeteilt. Ihr Bericht wird verwendet, um Ihr Projekt auf der 1wild-Website aufzulisten, zu beschreiben und ggf. vorzustellen.
Prüfen Sie Ihren Spam-Ordner. Sollte Ihre Einreichung die Frist versäumt haben, wird sie in die nächste Bewerbungsrunde aufgenommen.
Nein, Sie können das (deutlich kürzere) Formular zur Verlängerung der Förderung verwenden, das Sie unterhalb des umfangreicheren Formulars für Erstanträge finden.
Das Verlängerungsformular erspart Ihnen eine ganze Reihe von Angaben, von denen wir davon ausgehen, dass sie sich von Jahr zu Jahr nicht ändern.
Für solche Fälle empfehlen wir, das ausdruckbare Office WORD-Formular, das in das Online-Formular eingebettet ist (beide Versionen, Erstantrag oder Verlängerung), lokal zu speichern. Sie können uns dann das ausgefüllte Formular zusammen mit der ebenfalls in das Formular eingebetteten Budgetvorlage (Office EXCEL) per E-Mail zusenden.
Wir mögen pragmatisches Vorgehen; daher haben wir keine besonderen Anforderungen an die Berichterstattung. Denken Sie an „Form folgt Funktion“:
- Der Bericht muss es uns ermöglichen, die Resultate der unterstützten Artenschutz-Aktivitäten zu verstehen (und gegebenenfalls unserer nationalen Aufsichtsbehörde zu rapportieren).
o Inwieweit wurden die festgelegten Artenschutzziele qualitativ und quantitativ (soweit möglich) erreicht?
o Verwenden Sie Ihre Kriterien und einige Messgrössen, um zu beurteilen, ob/inwieweit eine Massnahme erfolgreich war; so können Sie bei Bedarf Ziele und Verfahren anpassen.
- Sie können PDF-Dateien (aus Textdateien, Präsentationen, Infografiken, Datentabellen usw.) verwenden, um über die Ergebnisse zu berichten.
- Der Umfang und der Detaillierungsgrad hängen von der Anzahl und Art der Projektmassnahmen, Zielarten, Lebensräume usw. ab. Folgen Sie Ihren eigenen Überlegungen, wie Sie die Ergebnisse Ihrer spezifischen Artenschutzmassnahmen am besten berichten können.
- Es ist ratsam, die Berichte prägnant zu halten und sich auf die wichtigsten Ergebnisse gemäss den in Ihrem Antrag definierten Projektzielen zu konzentrieren.
- Wir befürworten Realismus gegenüber Übertreibungen oder Beschönigungen. Tatsächlich erwarten wir, dass jedes Programm sowohl positive Ergebnisse als auch einige Ergebnisse hat, die nicht wie erwartet ausgefallen sind. Aus einer nüchternen Bewertung/Nachbesprechung kann man mehr lernen als aus einer beschönigten.
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